Das
in der Schweiz hergestelltes Bioethanol (6 Millionen Litern in 2008)
ist vorwiegend aus einheimischem Abfallholz produziert und kann
deshalb als inländischer Treibstoff angeschaut werden.
Das
importierte Ethanol (...) ist auch aus biologischen Rohstoffen hergestellt
und ist deswegen ebenfalls Bioethanol zu nennen.
Das
revidierte Mineralölsteuergesetz sieht vor, dass Bioethanol
das den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung entspricht
(Art. 19 b, c ,d), steuerlich begünstigt wird. Geprüft
werden die Umwelt- und Sozialbedingungen unter welchen Bioethanol
produziert wird sowie die CO2-Bilanz entlang des ganzen Prozesses.
Dies ist überhaupt eine Premiere weltweit und sorgt dafür,
dass ausschliesslich Bioethanol, bei dem umweltfreundliche und sozialverträgliche
Herstellungs- und Umwandlungsbedingungen gewährleistet sind,
seinen Weg zu Schweizer Verbrauchern finden wird.
Die
Verordnung des revidierten Mineralölsteuergesetzes stellt sicher,
das Bioethanol, welches in der Schweiz vermarktet wird
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nicht aus Agrarprodukten stammt, die für die Ernährung
von Menschen vorgesehen sind (z.B. Mais)
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nicht von überdüngten oder vergifteten Feldern stammt,
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nicht aus Produktionsstätten stammt, die verantwortungslos
mit Wasser umgehen und
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nicht aus Produktionsstätten, wo die Mitarbeitenden unter
unvertretbaren Bedingungen arbeiten müssen.
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